Blogger, Nutzer von sozialen Netzwerken, aber auch Unternehmen, die regelmäßig ihre Website aktualisieren oder einen Firmenblog betreiben, kennen das Problem: Welche Inhalte aus dem Internet (Bilder, Texte, etc.) darf man für eigene Zwecke verwenden?
Prinzipiell gilt ganz klar, nur weil etwas frei zugänglich ist, bedeutet es nicht gleich, dass man es kostenlos verwenden darf.
Es ist wie in einem Lebensmittelgeschäft. Der Eintritt ist kostenlos, doch die dargebotenen Lebensmittel und Produkte können erst nach Bezahlung mitgenommen und verzehrt werden.
Wird das Urheberrecht eines Werkes nicht eingehalten, so kann dies juristische Folgen mit sich bringen, die durchaus sehr kostspielig sein können. Daher ist es wichtig, ein grundlegendes Verständnis von den Rahmenbedingungen des Urheberrechts zu haben.
Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht hat eine Übersicht erstellt, die es Internetnutzern erleichtert, sich einen Überblick über urheberrechtliche Vorgaben zu verschaffen.
Hier gehts zur Übersicht!
Haben Sie alle Richtlinien eingehalten was das Urheberrecht betrifft? Überprüfen Sie Ihre Bilder, Grafiken etc. und passen Sie diese gegebenenfalls an.
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